Rückerstattung der Mehrwertsteuer

In diesem Abschnitt wird erläutert, wie du in bestimmten Situationen die bezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten kannst.

Im Ausland einkaufen. Du lebst in der Schweiz und gehst regelmässig in Deutschland einkaufen? Du möchtest wissen, wie und wo du die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen kannst? Wir beantworten deine Fragen gerne im persönlichen Gespräch.
Auswandern Schweiz | Deine3a

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Gehen wir mal davon aus, dass du nach deinem Umzug in die Schweiz deine Freunde in Deutschland besuchst. Dort kaufst du einige Sachen und führst sie in die Schweiz ein. Es stellt sich die Frage, wie es sich in diesem Fall mit den Mehrwertsteuern verhält.

Wie und wo bekommt man etwas zurückerstattet? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die bezahlte Mehrwertsteuer wieder zu erhalten?

Einkaufen in Deutschland ist oft günstiger. Wer mit einem Schweizer Wohnsitz in Deutschland einkaufen geht, hat die Möglichkeit, Geld zu sparen und die Mehrwertsteuer zurückzubekommen.

Beim Schweizer Zoll musst du deine eingeführten Waren nur dann anmelden, wenn der Einkaufswert CHF 300 pro Person übersteigt. Aktuell bezahlt man in der Schweiz 7,7% Mehrwertsteuer.


Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung funktioniert so:

  • Beim Kauf erhältst du an der Kasse einen Beleg (Ausfuhrschein)
  • Diesen Ausfuhrschein lässt du beim deutschen Zoll abstempeln
  • Den abgestempelten Ausfuhrschein bringst beim nächsten Einkauf ins gleiche Geschäft mit und erhältst deine Mehrwertsteuer zurück

Manche Geschäfte nutzen anstelle des Ausfuhrscheines Kooperationspartner wie z.B. Global Blue.

Bei Online-Bestellungen spart man sich die Mehrwertsteuer in der Regel direkt beim Einkauf. Dabei ist zu beachten, dass der Händler nicht verpflichtet ist, sondern es lediglich eine Option ist, dies für Kunden aus der Schweiz anzubieten.

Fazit: Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bieten dir durch deinen Schweizer Wohnsitz einen klaren Vorteil. So kannst du bei einem Einkauf in Deutschland oft sparen, was dir zugute kommt.


Ausnahmen

Ausgaben für dein Auto: egal, ob du einen Schaden reparieren lassen hast oder Zubehör für dein Auto gekauft hast - eine Rückerstattung ist in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.

Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht

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