Schweizer Aufenthaltsbewilligung

EU-Bürger haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorlegen können. Doch wie funktioniert das mit der Aufenthaltsbewilligung?

In der Schweiz arbeiten. Hierzulande werden die Aufenthaltsbewilligungen in verschiedene Kategorien unterteilt, z.B. B-Bewilligung. Als Bürger:in eines EU-Staates hast du Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, vorausgesetzt, du verfügst über einen Arbeitsvertrag in der Schweiz. Wir begleiten dich gerne bei deiner Auswanderung in die Schweiz.
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Die Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Als Bürger:in eines EU- oder EFTA-Staates (Liechtenstein, Norwegen, Island) hast du Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, unter der Voraussetzung, dass du über einen Schweizer Arbeitsvertrag verfügst.

In den meisten Fällen übernimmt das Administrative dein Arbeitgeber resp. er wird dich bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages darüber in Kenntnis setzen.

In der Schweiz werden folgende Arten der Aufenthaltsbewilligung unterschieden:

  • B-Bewilligung: Diese erlaubt Auswanderer einen Aufenthalt in der Schweiz von bis zu fünf Jahren und wird dann ausgestellt, wenn man einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, der für ein Jahr oder länger gilt. Bei der B-Bewilligung bestehen keine Einschränkungen bezüglich Beruf, Branche oder Wohnort.

  • C-Bewilligung: Diese erlaubt Auswanderer einen unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz. Die Vergabe ist an keine weiteren Bedingungen gebunden, allerdings muss als Voraussetzung ein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren gegeben sein (nach B-Bewilligung folgt in der Regel die C-Bewilligung).

  • L-Bewilligung: Die «Kurzaufenthaltsbewilligung» ist bis zu einem Jahr lang gültig. Diese richtet sich an Personen, die einen bestimmten Aufenthaltszweck haben. Dies trifft z.B. auf Praktikantinnen und Praktikanten zu. Bei einer Verlängerung des Arbeitsvertrags kann die L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umgewandelt werden.

  • G-Bewilligung: Die «Grenzgängerbewilligung» kommt für Personen infrage, die im grenznahen Ausland wohnen und über einen gültigen Arbeitsvertrag in der Schweiz verfügen. Man unterscheidet dabei "Grenzgänger" sowie "Grenzgänger mit Wochenaufenthalt". Die Betroffenen müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.

  • Tourismus: Du kannst dich bis zu drei Monate als Tourist:in in der Schweiz aufhalten. Hierfür ist keine Genehmigung erforderlich.


Jobsuche und Bewerbungsprozess

Den Traum vom Auswandern in die Schweiz hegen viele Menschen und zahlreiche davon haben ihn sich bereits erfüllt: Im 1. Quartal 2023 arbeiteten in der Schweiz 1,75 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Vier von fünf dieser Erwerbstätigen (78%) stammen aus einem Mitgliedsstaat der EU/EFTA oder aus dem Vereinigten Königreich.

Und nun stehst auch du kurz vor deinem Umzug und bist nicht mehrt weit davon entfernt, dein Leben als Deutscher in der Schweiz zu beginnen. Wie du auf dieser Seite gesehen hast, liegt der Schlüssel für deine erfolgreiche Auswanderung in einem Schweizer Arbeitsvertrag.

Um an einen solchen Arbeitsvertrag zu gelangen, musst du natürlich einen Bewerbungsprozess durchlaufen. Damit dein Umzug in die Schweiz möglichst stressfrei ablaufen kann, haben wir dir anbei einige Tipps für Vorstellungsgespräche in der Schweiz zusammengestellt.

Dein Vorteil: Auch in der Schweiz sind Fachkräfte rar und gute Leute gefragt. Dennoch lohnt es sich, einige Dinge zu beachten, wenn du zum ersten Mal mit deinem potenziellen künftigen Arbeitgeber in Kontakt bist.

Pünktlichkeit: Wie auch in Deutschland hat Pünktlichkeit einen enormen Stellenwert in der Schweiz. Komm also unbedingt pünktlich oder noch besser ein paar Minuten früher zum Vorstellungsgespräch.

Korrekte Anrede: Im Deutschen neigen wir dazu, schnell zum informellen «Du» überzugehen. In der Schweiz ist es jedoch üblich, beim «Sie» zu bleiben, bis dich jemand dazu einlädt, «Duzis zu machen». Verwende also die formelle Anrede, bis man dir das «Du» anbietet.

Vorbereitung: Informiere dich im Vorfeld ausführlich über das Unternehmen sowie die Stelle und überlege dir Argumente, die dafür sprechen, dich und deine Fähigkeiten im Betrieb einzusetzen.

NoGo: Es wird in der Schweiz nicht gerne gesehen, wenn man sich unzureichend auf ein Gespräch vorbereitet hat.

Überheblichkeit / zu direkt sein: Deutsche gelten in der Schweiz manchmal als etwas zu direkt oder überheblich. Versuche daher, eine respektvolle und bescheidene Haltung einzunehmen. Die Schweizer sind bekanntlich - zumindest zu Beginn - zurückhaltend.

Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht

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