Altersvorsorge für Auswanderer in der Schweiz

Die Altersvorsorge ist ein zentrales Thema, wenn man sich in einem neuen Land wie die Schweiz niederlässt. Darum ist es wichtig, dass du dich im Vorfeld deiner Auswanderung darüber informierst, welche Möglichkeiten dir offenstehen.

1. Säule
Staatliche
Vorsorge
AHV
IV
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge. Sie umfasst die AHV sowie die IV und bildet die minimale Existenzgrundlage.
1. Säule
3. Säule
Die 3. Säule ist deine private Altersvorsorge und wird in 3a und 3b unterteilt. Bei der Säule 3a ist der Steuervorteil zu erwähnen.
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Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Dazu gehören die Pensionskasse sowie die Unfallversicherung.
2. Säule
3b
Private
Vorsorge
3
UVG
BVG
Berufliche
Vorsorge
2
IV
AHV
Staatliche
Vorsorge
1
3-Säulen-System in der Schweiz
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3a
Die goldenen Jahre. Ein Traum vieler Auswanderer: Die goldenen Jahre in der Schweiz verbringen. Es ist ratsam, sich bereits vor dem Umzug mit der Altersvorsorge in der Schweiz auseinanderzusetzen. Informiere dich rechtzeitig, damit du eines Tages deinen sorgenfreien Ruhestand geniessen kannst.
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Fangen wir mit den Basics an – wie geht «Altersvorsorge» in der Schweiz?

Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf dem sog. 3-Säulen-System:

1. Säule
Die 1. Säule sichert deine Existenz im Alter und muss von allen Personen in der Schweiz einbezahlt werden. Der entsprechende Beitrag wird direkt vom Gehalt abgezogen und umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie allfällige Ergänzungsleistungen (EL).


2. Säule
Die 2. Säule ist als «BVG» (gesetzliche Mindestanforderung) oder unter dem Begriff «Pensionskasse» (Zusatzleistungen inkludiert) bekannt. Wer einen Mindestjahreslohn von CHF 22'050 pro Jahr hat, wird obligatorisch in die Pensionskasse aufgenommen. Sowohl der Arbeitnehmende sowie der Arbeitgeber bezahlen hierfür Beiträge.

Die 2. Säule stellt - als Ergänzung zur 1. Säule - die Lebenshaltungskosten im Rentenalter sicher. Dieser Beitrag wird ebenfalls vom Gehalt abgezogen (7 bis 18 Prozent, je nach Alter und Geschlecht).

Wenn ein Auswanderer mit 40 Jahren in die Schweiz kommt, hat er in der 1. Säule eine beträchtliche Lücke, in der 2. Säule ebenfalls. Vor diesem Hintergrund ist es unumgänglich - will man als Rentner weiterhin in der Schweiz leben - privat vorzusorgen. Denn die Renten aus Deutschland, die man bis zum 40. Lebensjahr angespart hat, werden kaum ausreichen, die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu finanzieren.


3. Säule
In der 3. Säule wird zwischen der Säule 3a (gebundene Vorsorge) sowie der Säule 3b (freie Vorsorge) unterschieden. Mit der 3. Säule kannst du im besten Fall sicherstellen, dass du auch im Rentenalter deinen gewohnten Lebensstandard beibehalten kannst.

Bei der Säule 3a ist insbesondere der Steuervorteil hervorzuheben: die einbezahlten Beiträge bis max. CHF 7'056 können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht

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