Auto in die Schweiz überführen

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Dein Auto anmelden. Planst du, dein Auto in die Schweiz einzuführen? Möchtest du wissen, ob dein Fahrzeug verzollt werden muss und wie der Import genau abläuft? Wir bieten umfassende Beratung und Begleitung für deinen Umzug von Deutschland in die Schweiz an. Unsere Experten stehen dir zur Seite und geben wertvolle Tipps, damit du dein Auto schnell in der Schweiz anmelden kannst. Gute Fahrt!

Dein Auto in der Schweiz anmelden

Die Schweiz ist weltweit für ihr Schienennetz und den hohen Standard im öffentlichen Fern- und Nahverkehr bekannt.

Doch auch das Strassennetz ist gut ausgebaut und bietet dir die Chance, jede Ecke des Landes auf vier Rädern zu erkunden. Wenn du beim Umzug in die Schweiz dein Auto mitnehmen möchtest, musst du folgende Dinge beachten.

Wenn du dein eigenes Fahrzeug einführen willst, musst du diesen unaufgefordert am Zoll deklarieren und es danach innerhalb eines Jahres bei deinem zuständigen Strassenverkehrsamt anmelden. Befindet sich der Wagen schon länger als sechs Monate in deinem Besitz, gilt er als Übersiedlungsgut und du musst keine Abgabegebühren entrichten.

Die folgenden Unterlagen musst du persönlich beim Strassenverkehrsamt vorlegen:

  • Versicherungsnachweis einer Schweizer Autoversicherung
  • Ausländerausweis
  • Deutscher Fahrzeugbrief
  • EG Übereinstimmungserklärung deines Fahrzeugs (vom Fahrzeughersteller)
  • Bescheinigung des Schweizer Zolls für die Einfuhr deines Fahrzeugs


Motorfahrzeugkontrolle (TÜV-Prüfung)

Nach Anmeldung beim Strassenverkehrsamt bekommst du einen Termin für die MFK. Für die Zulassung deines Wagens unterzieht das kantonale Strassenverkehrsamt dein Fahrzeug nämlich einer technischen Prüfung. Im Vorfeld der Inspektion solltest du folgende Aspekte sicherstellen:

  • Komm mit einem sauberen Fahrzeug an – der erste Eindruck zählt
  • Prüfe die Funktion der Lichter und Scheinwerfer
  • Kontrolliere Lenkung, Aufhängung und Unterboden


Schweizer Autobahnvignette

Wenn du mit deinem Fahrzeug auf Schweizer Autobahnen unterwegs bist, ist eine Autobahnvignette für dich Pflicht. Ist diese nicht vorhanden, wird eine Busse von CHF 200 fällig.

Sämtliche Motorfahrzeuge, Lieferwagen und Anhänger fallen unter die Vignetten-Pflicht. Diese muss spätestens bis 1. Februar des laufenden Jahres aufgeklebt werden. Du bekommst die Vignette an Tankstellen und Postschaltern, an Raststätten sowie beim Zoll. Die Vignette kostet CHF 40 und muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar angebracht werden.


Schadenfreiheitsklasse

Die Autoversicherung ist sehr ähnlich wie in Deutschland. Auch hier gibt es eine Art Schadenfreiheitsklasse, das sog. Bonusstufensystem. Du kannst deine Schadenfreiheitsklasse in DE belassen und musst diese nicht mit in die Schweiz nehmen.


Schweizer Führerschein – so geht das Umschreiben

Mit deinem deutschen Führerschein darfst du in der Schweiz maximal ein Jahr lang auf den Strassen unterwegs sein. Es gilt dein Einreisedatum, welches im Ausländerausweis vermerkt ist. Während dieser Zeit musst du deinen Führerschein umschreiben. Dies tust du beim Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons.

Die folgenden Unterlagen musst du persönlich beim Strassenverkehrsamt vorlegen:

  • das Gesuchsformular, welches du auf der Website deines zuständigen Strassenverkehrsamtes herunterladen kannst
  • gültiger Führerschein im Original
  • Ausländerausweis
  • Passfoto in Farbe
  • Sehtest eines Optikers im Wohnkanton

Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht

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