Gilt mein Auto als Umzugsgut, wenn ich von Deutschland in die Schweiz ziehe?

Ja, dein Auto gilt als Umzugsgut, wenn du es vor deinem Umzug mindestens 6 Monate lang besessen hast. In diesem Fall wird dein Fahrzeug als Umzugsgut betrachtet, wodurch vereinfachte Zollverfahren gelten und keine Importzollgebühren anfallen. Wichtig ist, dass du alle erforderlichen Unterlagen vorweisen kannst, um den Besitz und die Nutzungsdauer des Fahrzeugs nachzuweisen. Dazu gehören u.a. der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, der Kaufvertrag sowie Nachweise über deinen Umzug in die Schweiz, wie etwa ein Schweizer Arbeits- oder Mietvertrag.

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Jim Ince

Experte | Auswanderungsagentur Deine3a

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