Rückerstattung der Mehrwertsteuer
In diesem Abschnitt wird erläutert, wie du in bestimmten Situationen die bezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten kannst.
In Deutschland einkaufen 🇩🇪
Gehen wir mal davon aus, dass du nach deinem Umzug in die Schweiz deine Freunde in Deutschland besuchst. Dort kaufst du einige Sachen und führst sie in die Schweiz ein. Es stellt sich die Frage, wie es sich in diesem Fall mit den Mehrwertsteuern verhält.
Wie und wo bekommt man etwas zurückerstattet? Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die bezahlte Mehrwertsteuer wieder zu erhalten?
Einkaufen in Deutschland ist oft günstiger. Wer mit einem Schweizer Wohnsitz in Deutschland einkaufen geht, hat die Möglichkeit, Geld zu sparen und die Mehrwertsteuer zurückzubekommen.
Beim Schweizer Zoll musst du deine eingeführten Waren nur dann anmelden, wenn der Einkaufswert CHF 300 pro Person übersteigt. Aktuell bezahlt man in der Schweiz 7,7% Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung funktioniert so:
- Beim Kauf erhältst du an der Kasse einen Beleg, den sog. Ausfuhrschein.
- Diesen Ausfuhrschein lässt du auf dem Rückkehr in die Schweiz beim deutschen Zoll abstempeln. Das dauert nur wenige Minuten.
- Den abgestempelten Ausfuhrschein bringst beim nächsten Einkauf in Deutschland ins gleiche Geschäft mit und erhältst deine Mehrwertsteuer zurück. Entweder wird der Betrag vom neuen Einkaufsbetrag in Abzug gebracht oder du lässt dir den Betrag bar auszahlen.
Ausnahmen
Ausgaben für dein Auto: egal, ob du einen Schaden reparieren lassen hast oder Zubehör für dein Auto gekauft hast – eine Rückerstattung ist in diesen Fällen grundsätzlich ausgeschlossen.
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