Schweizer Aufenthaltsbewilligung

Vielleicht hast du auch schon von der B- oder C-Bewilligung gehört. Die Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Als Bürger:in eines EU- oder EFTA-Staates (Liechtenstein, Norwegen, Island) hast du Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, unter der Voraussetzung, dass du über einen Schweizer Arbeitsvertrag verfügst.

In den meisten Fällen übernimmt das Administrative dein Arbeitgeber resp. wird dich bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages darüber in Kenntnis setzen.

In der Schweiz werden folgende Arten der Aufenthaltsbewilligung unterschieden:

  • B-Bewilligung: Diese erlaubt Auswanderer einen Aufenthalt in der Schweiz von bis zu fünf Jahren und wird dann ausgestellt, wenn man einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, der für ein Jahr oder länger gilt. Bei der B-Bewilligung bestehen keine Einschränkungen bezüglich Beruf, Branche oder Wohnort.

  • C-Bewilligung: Diese erlaubt Auswanderer einen unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz. Die Vergabe ist an keine weiteren Bedingungen gebunden, allerdings muss als Voraussetzung ein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren gegeben sein (nach B-Bewilligung folgt in der Regel die C-Bewilligung).

  • L-Bewilligung: Die «Kurzaufenthaltsbewilligung» ist bis zu einem Jahr lang gültig. Diese richtet sich an Personen, die einen bestimmten Aufenthaltszweck haben. Dies trifft z.B. auf Praktikantinnen und Praktikanten zu. Bei einer Verlängerung des Arbeitsvertrags kann die L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umgewandelt werden.

  • G-Bewilligung: Die «Grenzgängerbewilligung» kommt für Personen infrage, die im grenznahen Ausland wohnhaft sind und über einen gültigen Arbeitsvertrag in einer Schweizer Grenzregion verfügen. Die Betroffenen müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.

  • Tourismus: Du kannst dich bis zu drei Monate als Tourist:in in der Schweiz aufhalten. Hierfür ist keine Genehmigung erforderlich.

Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht

EU-Bürger haben einen Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorlegen können. Doch wie funktioniert das mit der Aufenthaltsbewilligung?

Hast du Fragen?
Wir sind immer für dich da. Unsere Beratungen sind kostenlos. Du erreichst uns via Nachricht oder WhatsApp. Oder komm einfach auf einen Kaffee vorbei.
Hier klicken
+41 77 222 76 20
Kaffee
Zürich