Die Höhe der Steuer ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren ab wie z.B. Lohnhöhe, Zivilstand und Wohnort. In den ersten 5 Jahren in der Schweiz (B-Bewilligung) wird dir die
Quellensteuer direkt vom Lohn abgezogen. Dies vereinfacht das Steuerverfahren für Neuzuwanderer, da die Steuerzahlungen direkt und automatisch erfolgen. Nach fünf Jahren, sprich wenn du den C-Ausweis erhältst, musst du eine reguläre Steuererklärung ausfüllen. Unter Umständen muss man auch als B-Bewilligter eine Steuererklärung ausfüllen, zum Beispiel dann, wenn man jährlich über 120'000 Franken verdient.