Zunächst sei gesagt, dass die B-Aufenthaltsbewilligung gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis ist. Man erhält also als B-Bewilligter keine gesonderte Arbeitsbewilligung. Deine Aufenthaltsbewilligung beantragst du in deiner neuen Schweizer Wohngemeinde, also im Rathaus. Die Gemeinde führt in der Regel die
Anmeldung durch und leitet das Gesuch an das zuständige, kantonale Migrationsamt weiter. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten, wie z.B. deinen Arbeitsvertrag und Deutschen Personalausweis, um den Prozess zu beschleunigen. Ausserdem kann es hilfreich sein, sich im Vorfeld über die spezifischen Anforderungen und Fristen des jeweiligen Kantons zu informieren.