Gilt mein Auto als Übersiedlungsgut?

Ja, du kannst dein Auto in die Schweiz mitnehmen, wenn du es vor deinem Umzug mindestens 6 Monate lang besessen hast. Diese Regelung ermöglicht es dir, dein Fahrzeug als Teil deines Umzugsguts zu behandeln, was mit vereinfachten Zollverfahren und keinen Zollgebühren verbunden ist. Es ist wichtig, dass du alle notwendigen Dokumente bereithältst, um den Besitz und die Nutzungsdauer des Fahrzeugs nachzuweisen.
Deine3a | Auswandern Schweiz
Jim Ince
Experte | Auswanderungsagentur Deine3a
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