Als Übersiedlungsgut bzw. Umzugsgut gelten Sachen, die dir gehören und die du länger als 6 Monate besitzt. Massgebend ist dein Einreisedatum in die Schweiz. Hierzu gehören z.B. Möbel, Kleidung, Schmuck und so weiter.
Jim Ince
Experte | Auswanderungsagentur Deine3a
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