Als Übersiedlungsgut bzw.
Umzugsgut gelten Sachen, die dir gehören und die du länger als 6 Monate besitzt. Massgebend für die Einstufung als Umzugsgut ist dein Einreisedatum in die Schweiz. Zu deinem Umzugsgut können beispielsweise Möbel, Kleidung, Schmuck und ähnliche persönliche Gegenstände zählen. Diese Regelung erleichtert den Umzug, da du mit diesen Gegenständen in der Regel zollfrei in die Schweiz einreisen kannst, vorausgesetzt, sie sind Teil deines Haushalts und werden von dir persönlich genutzt.