Was gilt als Übersiedlungsgut?

Als Übersiedlungsgut, auch Umzugsgut genannt, gelten Gegenstände, die dir gehören und die du seit mehr als 6 Monaten besitzt. Massgebend für die Einstufung als Umzugsgut ist dein Einreisedatum in die Schweiz. Zum Umzugsgut zählen beispielsweise Möbel, Kleidung und Schmuck. Auch dein Auto wird als Umzugsgut anerkannt, sofern du es länger als 6 Monate besitzt. Der Vorteil dieser Regelung liegt darin, dass du dein Umzugsgut zollfrei in die Schweiz einführen kannst. Es ist übrigens nicht notwendig, dein gesamtes Umzugsgut in einer einzigen Fahrt zu transportieren; du kannst es in mehreren Lieferungen in die Schweiz einführen. Wichtig ist jedoch, dass du dein Auto am offiziellen Umzugstag beim Zoll als Umzugsgut deklarierst.

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Jim Ince

Experte | Auswanderungsagentur Deine3a

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