In die Schweiz auswandern

Anmeldung

Wenn du in die Schweiz auswanderst, musst du dich bei deiner neuen Wohngemeinde anmelden. Das bedeutet, dass du dich - sowie allfällige weitere Familienmitglieder – direkt nach dem Umzug bei der sog. Einwohnerkontrolle (Rathaus) anmelden musst.


Wieviel Zeit bleibt dir dafür?

Ausreichend, aber dennoch solltest du dies so rasch wie möglich erledigen: Als EU-Bürger:in hast du 14 Tage nach deinem Umzug und vor dem ersten Arbeitstag Zeit, die Anmeldung bei deiner Wohngemeinde durchzuführen.


Welche Unterlagen will die Gemeinde von dir sehen?

Folgende Dokumente benötigst du:

  • Personalausweis oder Reisepass – für jedes Familienmitglied, das mit dir einreist
  • Schweizer Arbeitsvertrag
  • Schweizer Mietvertrag
  • Studierende müssen eine Bescheinigung vorlegen, dass sie an einer Hochschule zugelassen sind

Mit diesen Unterlagen sollte der Anmeldung bei deiner neuen Wohngemeinde nichts im Wege stehen. Dennoch raten wir dir, dich im Vorfeld darüber zu informieren, welche weiteren Papiere deine lokalen Behörden allenfalls sehen möchten.


Aber, ich habe ja noch gar keine Krankenkasse?!

Keine Panik, das ist in Ordnung. Die Anmeldefrist bei Schweizer Krankenkassen beträgt drei Monate und dauert damit länger als deine 14-Tage-Anmeldefrist. Du kannst daher innerhalb von drei Monaten den Nachweis bei der Gemeinde nachreichen. Wir empfehlen dir allerdings einen zeitnahen Abschluss deiner Krankenkasse, da der Versicherungsbeginn immer automatisch mit deinem Einreisedatum beginnt.


Erfolgt die Anmeldung persönlich oder online?

Bei vielen Gemeinden ist eine persönliche Anmeldung notwendig, aber nicht bei allen. Vor allem die Städte ermöglichen es dir oftmals, den Prozess schriftlich/online durchzuführen.

Zuständig für die administrative Abwicklung ist das jeweilige Personenmeldeamt bzw. die Einwohnerkontrolle. Am einfachsten informierst du dich direkt bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung über das korrekte Vorgehen.

Die grösste Stadt der Schweiz, Zürich, bildet übrigens eine Ausnahme: Sie ist in sogenannte Kreise (Bezirke) unterteilt, die jeweils ein eigenes Meldeamt betreiben. In welchem Kreis du wohnst, erfährst du anhand deiner Postleitzahl.

Hinweis: Wenn du innerhalb der Schweiz umziehst, genügt es nicht, dich bei deiner neuen Gemeinde anzumelden. Du musst dich ebenfalls bei deinem vorherigen Wohnort abmelden.


Welche Aufenthaltsbewilligung erhalten Auswanderer?

Vielleicht hast du auch schon von der B- oder C-Bewilligung gehört. Die Aufenthaltsbewilligungen der Schweiz werden in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Als Bürger:in eines EU- oder EFTA-Staates hast du Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung, unter der Voraussetzung, dass du hierzulande arbeitest und über einen Arbeitsvertrag verfügst.

In den meisten Fällen übernimmt das Administrative dein Arbeitgeber resp. wird dich bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages darüber in Kenntnis setzen.

In der Schweiz werden unter anderem die folgenden Arten der Aufenthaltsbewilligung unterschieden:

  • B-Bewilligung: Diese erlaubt einen Aufenthalt in der Schweiz von bis zu fünf Jahren und wird dann ausgestellt, wenn man einen Arbeitsvertrag vorlegen kann, der für ein Jahr oder länger gilt. Bei der B-Bewilligung bestehen keine Einschränkungen bezüglich Beruf, Branche oder Wohnort. Die meisten Auswanderer in der Schweiz erhalten die B-Bewilligung.

  • C-Bewilligung: Diese erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt in der Schweiz. Die Vergabe ist an keine weiteren Bedingungen gebunden, allerdings muss als Voraussetzung ein ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren gegeben sein (nach B-Bewilligung folgt in der Regel die C-Bewilligung).

  • L-Bewilligung: Die «Kurzaufenthaltsbewilligung» ist bis zu einem Jahr lang gültig. Diese richtet sich an Personen, die einen bestimmten Aufenthaltszweck haben. Dies trifft z.B. auf Praktikantinnen und Praktikanten zu. Bei einer Verlängerung des Arbeitsvertrags kann die L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umgewandelt werden.

  • G-Bewilligung: Die «Grenzgängerbewilligung» kommt für Personen infrage, die im grenznahen Ausland wohnhaft sind und über einen gültigen Arbeitsvertrag in einer Schweizer Grenzregion verfügen. Die Betroffenen müssen mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.

  • Tourismus: Du kannst dich bis zu drei Monate als Tourist:in in der Schweiz aufhalten. Hierfür ist keine Genehmigung erforderlich.

Du hast den Entschluss gefasst, in die Schweiz auszuwandern? Herzlichen Glückwunsch zu deiner Entscheidung. Hier erfährst du alles was in deiner neuen Heimat wichtig für ist.

Die wichtigsten Themen für
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  • Sebastian Deitert
    • 20 Jahre Berufserfahrung
    • Deutscher
    • Betriebs- und Finanzwirt
    • seit 2006 in der Schweiz
    • Versicherungserfahrung in der Schweiz und in Deutschland
    • Gründer bei Deine3a GmbH
    • Expertise: Hilfe bei Auswanderung, Steuern, Säule 3a, Krankenkasse und Altersvorsorge
  • Jim Ince
    • 15 Jahre Berufserfahrung
    • Schweizer
    • Dipl. Finanzberater IAF
    • 8 Jahre in Deutschland gelebt
    • Versicherungserfahrung in der Schweiz und in Deutschland
    • Gründer bei Deine3a GmbH
    • Expertise: Hilfe bei Auswanderung, Säule 3a, Krankenkasse, Altersvorsorge, Schweizer Recht und Jobmarkt