Umzug in die Schweiz

Die Schweiz ist das beliebteste Auswanderungsland der Deutschen. 2020 lebten hierzulande gemäss dem Bundesamt für Statistik 309'500 Deutsche. Da in der Schweiz auch Deutsch gesprochen wird, steht das Land den Deutschen sprachlich nahe.


Landessprachen

Die Schweiz pflegt trotz ihrer überschaubaren Grösse mehrere Landessprachen, u.a. Schweizerdeutsch, Französisch und Italienisch.

Vor allem das in der deutschsprachigen Schweiz vorherrschende «Schwiizerdütsch» ist als entfernter Verwandter des Hochdeutschen zu sehen. Dennoch beherrschen praktisch alle Schweizer:innen in der deutschsprachigen Region die Hochdeutsche Sprache, und der Schriftverkehr erfolgt in der Regel auf Hochdeutsch.

Tipp: Wenn du schnellen und besseren Anschluss suchst, muss du zwar kein Schweizerdeutsch sprechen, doch es lohnt sich, das Schweizerdeutsch zu verstehen. Es öffnet dir im wahrsten Sinne des Wortes neue Türen.


Zollbestimmungen

Wer aus Deutschland in die Schweiz umziehen möchte, muss wichtige Regelungen beachten. Einer der ersten Hürden ist der Zoll.

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU. Das macht die ganze Sache etwas komplizierter. Würdest du nämlich in ein anderes Land innerhalb der EU umziehen, müsstest du dich deutlich weniger mit den Richtlinien des Zolls herumschlagen.

Bei der Einreise, also am offiziellen Umzugstag in die Schweiz, musst du - unabhängig vom Umzugsgut - einige Dokumente vorlegen. Dies entspricht den allgemeinen Zollbestimmungen an der Schweizer Grenze und ist somit eine Voraussetzung für deinen Wohnsitzwechsel.

Folgende Dokumente sind erforderlich:

  • Der offizielle Nachweis deines Wohnsitzwechsels: Arbeitsvertrag oder Mietvertrag
  • Inventarliste deines Hausrates
  • Personalausweis oder Reisepass


Umzugsgut

In der Regel reist man mit persönlichen Gegenständen und einige Möbelstücke ein. Allgemein gilt: jeder persönliche Gegenstand ist ein Umzugsgut. Das bedeutet, dass alle Gegenstände und Utensilien generell als Umzugsgut gelten und hierfür bestimmte Richtlinien erfüllt werden müssen. Mehr zu diesem Thema findest du hier: Umzugsgut


Arbeiten in der Schweiz

Die Einreise für EU-Bürger (sowie aus Liechtenstein, Norwegen und Island) ist einfacher gestaltet als für jene aus Drittstaaten. Wer z.B. einen unbefristeten Arbeitsvertrag und Mietvertrag vorlegen kann, kann sich in der Schweiz anmelden. Dies erfolgt meist beim sog. Einwohneramt der Gemeinde. Den EU-Bürgern stehen die gleichen Rechte zu wie schweizerischen Arbeitnehmern. Mehr zu diesem Thema findest du hier: Jobsuche in der Schweiz


Aufenthaltsbewilligung für Auswanderer

Die meisten Auswanderer beantragen die B-Bewilligung, womit man 5 Jahre in der Schweiz wohnen und arbeiten darf. Anschliessend kann man die C-Bewilligung beantragen. Wird diese genehmigt, können Auswanderer lebenslang in der Schweiz wohnen und arbeiten. Mehr zu diesem Thema findest du hier: Aufenthaltsbewilligung

Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht

Dein Umzug in die Schweiz ist mit Aufwand verbunden. Wir geben dir wertvolle Tipps, damit dein Umzug entspannt und reibungslos klappt.

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