Umzugsgut - Übersiedlungsgut
Das Umzugsgut
Was genau ist denn ein Umzugsgut? Das Umzugsgut ist dein persönliches Eigentum, den du in die Schweiz einführen möchtest (z.B. Möbel und Kleider).
Es ist von Vorteil, bereits bei der Umzugsvorbereitung eine Inventarliste für deinen Hausrat zu erstellen. Auf dieser Liste führst du all die Gegenstände auf, die du als Umzugsgut in die Schweiz einführen möchtest. Später beim Zoll kannst du einfach die Liste vorlegen, um das Umzugsgut anerkennen zu lassen. Bei der Inventarliste musst du im Übrigen keine besonderen Formalitäten beachten, eine Auflistung auf Papier oder eine Excel-Liste reicht.
Beachte zudem, dass die Anmeldung deines Umzugsgutes während den Öffnungszeiten der Zollstelle für Handelswaren erfolgen muss.
Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob du das Umzugsgut selber in die Schweiz einführst, oder ob eine Spedition die Ware selbst einführt. Folgende Gegenstände fallen unter den Begriff des Umzugsgutes und ist somit für den Schweizer Zoll relevant:
- Möbel
- Elektronische Geräte: TV, Mikrowelle, Tablet usw.
- Haustiere
- Fahrräder
- Auto
- usw.
Die Liste ist nicht abschliessend. Du merkst, dass so ziemlich alles, was in deinem Besitz befindet, als Umzugsgut bzw. Übersiedlungsgut gilt.
Bist du einmal beim Zoll angekommen, musst du ein Antragsformular ausfüllen. Die Inventarliste ist spätestens jetzt von grosser Hilfe. Du führst das komplette Umzugsgut auf und bestätigst, dass du der rechtmässige Besitzer dieser Güter bist.
Tipp: wenn du bei der Einreise Zeit sparen möchtest, kannst du optional dein Umzugsgut bereits im Vorfeld beim Zoll anmelden lassen. Das läuft meist im Rahmen einer Spedition ab, die deine Güter an die Prüfungsstelle beim Zoll im Voraus bringt, woraufhin dir eine Bestätigung der Prüfungsstelle ausgehändigt wird. Das macht die ganze Sache nun einfacher für dich, weil du jetzt mit dieser Bestätigung schneller in die Schweiz einreisen kannst.
Aber selbstverständlich kannst du auch problemlos ohne vorherige Anmeldung dein Umzugsgut selbst einführen. In diesem Artikel möchten wir dir einfach die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, damit sich deine Einreise angenehm für dich gestaltet.
Mit dem nötigen Wissen meisterst du auch diese Hürde und kannst deine Umzugsgüter problemlos einführen. Wichtig ist, dass du dich an alle Richtlinien hältst und die nötigen Vorschriften beachtest. Dann wirst du beim Zoll keine Überraschung erleben.
Nachfolgend findest du einige der am häufigsten gestellten Fragen sowie unsere Antwort dazu.
Muss das Umzugsgut auf einmal transportiert werden?
Wenn du für dein Umzugsgut nicht eine Spedition beauftragst, kann es vorkommen, dass ein einmaliger, privater Transport nicht ausreicht, dein vollständiges Umzugsgut in die Schweiz einzuführen. Das ist absolut kein Problem. Du hast insgesamt das erste Jahr Zeit, um dein gesamtes Umzugsgut einzuführen.
Wie verhält es sich mit dem Auto als Umzugsgut?
Die meisten unserer Kunden aus Deutschland nehmen ihr privates Auto mit, wenn sie in die Schweiz auswandern. Dein Auto muss ebenfalls bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden. Wie du dein Auto in die Schweiz importierst, erklären wir hier: Auto überführen.
Kann ich Haustiere in die Schweiz mitnehmen?
Du hast einen Hund oder eine Katze? Dann sind diese ebenfalls auf der Inventarliste des Hausrates aufzuführen. Die Haustiere können kostenfrei eingeführt werden.
Weitere Themen rund um deine Auswanderung findest du hier: Themenübersicht
Was genau ist ein Umzugsgut? Im Folgenden geben wir dir wertvolle Tipps, damit dein Umzug reibungslos klappt.